Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.11.2019 - 3 CE 19.1289   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44953
VGH Bayern, 27.11.2019 - 3 CE 19.1289 (https://dejure.org/2019,44953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2019 - 3 CE 19.1289 (https://dejure.org/2019,44953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2019 - 3 CE 19.1289 (https://dejure.org/2019,44953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,44953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 123, § 44a; BayBG Art. 65 Abs. 2 S. 1; BeamtStG § 26
    Isolierte Anfechtung der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung nicht statthaft

  • rewis.io

    Isolierte Anfechtung der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung nicht statthaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landesbeamtenrecht; Zurruhesetzungsverfahren; Untersuchungsanordnung; ärztliche Untersuchung (keine) isolierte Anfechtbarkeit; ärztliche Untersuchung; isolierte Anfechtbarkeit

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Rechtsbehelfe gegen eine Untersuchungsanordnung als behördliche Verfahrenshandlung; Keine isolierte Anfechtbarkeit einer behördlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2019 - 3 CE 19.1289
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO sei nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig; auf die in seinem Beschluss vom 14. März 2019 (2 VR 5.18) ausführlich dargelegten Argumente werde verwiesen.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 14. März 2019 (2 VR 5.18 - juris) mit überzeugenden Erwägungen entschieden, dass eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens nicht isoliert angreifbar, sondern nur im Rahmen des Eil- oder Klageverfahrens gegen die nachfolgende Zurruhesetzungsverfügung (inzidenter) gerichtlich überprüfbar ist.

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert Art. 19 Abs. 4 GG auch unter dem Gesichtspunkt der möglichen disziplinarrechtlichen Sanktion keine isolierte (und vorläufige) Rechtsschutzmöglichkeit gegen eine Untersuchungsanordnung (BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 25 ff. zu § 44 Abs. 1, 6 BBG).

    Denn wenn der Beamte sich der angeordneten Untersuchung nicht unterzieht, drohen ihm keine unzumutbaren Nachteile (BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 32 ff.).

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 3 CE 15.172

    Überprüfung der Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2019 - 3 CE 19.1289
    Der Senat ist in seiner bisherigen Spruchpraxis (vgl. B.v. 1.9.2015 - 3 CE 15.1274 -juris Rn. 28; B.v. 23.2.2015 - 3 CE 15.172 - juris Rn. 14) in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung gleichwohl von einer in § 44a Satz 2 VwGO geregelten Ausnahme und damit von der Statthaftigkeit eines Antrags nach § 123 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO ausgegangen, weil die Möglichkeit besteht, dass die Nichtbefolgung einer Untersuchungsanordnung als gemischt dienstlich-persönliche Weisung an den Beamten mit disziplinarischen Mitteln geahndet wird (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.1.2014 - 6 CE 13.2352 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.01.2014 - 6 CE 13.2352

    Bundesbeamtenrecht; Dienstunfähigkeit; Aufforderung zu ärztlicher Untersuchung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2019 - 3 CE 19.1289
    Der Senat ist in seiner bisherigen Spruchpraxis (vgl. B.v. 1.9.2015 - 3 CE 15.1274 -juris Rn. 28; B.v. 23.2.2015 - 3 CE 15.172 - juris Rn. 14) in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung gleichwohl von einer in § 44a Satz 2 VwGO geregelten Ausnahme und damit von der Statthaftigkeit eines Antrags nach § 123 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO ausgegangen, weil die Möglichkeit besteht, dass die Nichtbefolgung einer Untersuchungsanordnung als gemischt dienstlich-persönliche Weisung an den Beamten mit disziplinarischen Mitteln geahndet wird (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.1.2014 - 6 CE 13.2352 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 6 CE 19.942

    Untersuchungsanordnung im Zurruhesetzungsverfahren nicht isoliert angreifbar

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2019 - 3 CE 19.1289
    Der Senat schließt sich diesen Erwägungen an (so inzwischen auch für den Bereich des Bundesbeamtenrechts: BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 6 CE 19.942 - juris).
  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 3 CE 19.847

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutzantrag gegen die Anordnung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2019 - 3 CE 19.1289
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat nicht mehr fest(so bereits unter Verweis auf das Bundesverwaltungsgericht in den Beschlüssen vom 7.6.2019 - 3 CE 19.847 - juris Rn. 8, 9 und - 3 CE 19.916 - juris Rn. 13, 14).
  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 3 CE 19.916

    Zulässigkeit und Bestimmtheit einer amtsärztlichen Untersuchungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2019 - 3 CE 19.1289
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat nicht mehr fest(so bereits unter Verweis auf das Bundesverwaltungsgericht in den Beschlüssen vom 7.6.2019 - 3 CE 19.847 - juris Rn. 8, 9 und - 3 CE 19.916 - juris Rn. 13, 14).
  • VGH Bayern, 01.09.2015 - 3 CE 15.1274

    Verwaltungsamtsrat; Überprüfung der Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit; Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2019 - 3 CE 19.1289
    Der Senat ist in seiner bisherigen Spruchpraxis (vgl. B.v. 1.9.2015 - 3 CE 15.1274 -juris Rn. 28; B.v. 23.2.2015 - 3 CE 15.172 - juris Rn. 14) in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung gleichwohl von einer in § 44a Satz 2 VwGO geregelten Ausnahme und damit von der Statthaftigkeit eines Antrags nach § 123 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO ausgegangen, weil die Möglichkeit besteht, dass die Nichtbefolgung einer Untersuchungsanordnung als gemischt dienstlich-persönliche Weisung an den Beamten mit disziplinarischen Mitteln geahndet wird (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.1.2014 - 6 CE 13.2352 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG München, 04.03.2020 - M 5 E 20.442

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung nicht isoliert angreifbar

    Mit Beschluss vom 27. November 2019 hat der für den Bereich des Landesbeamtenrechts zuständige 3. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Beschwerde gegen den o.g. Beschluss der erkennenden Kammer vom 12. Juni 2019 (M 5 E 19.1478) ebenfalls unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zurückgewiesen (3 CE 19.1289 - juris).

    Das Gericht schließt sich - auch im Hinblick auf eine einheitliche Rechtsprechung - der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 27.11.2019 - 3 CE 19.1289 - juris Rn. 10 f.; zuletzt: B.v. 7.2.2020 - 3 CE 19.2445 - juris) an.

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), wobei im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nur die Hälfte des Wertes eines Hauptsacheverfahrens festzusetzen ist (BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 3 CE 19.1289 - juris Rn. 12).

  • VG München, 27.01.2020 - M 5 E 19.5824

    Keine isolierte gerichtliche Überprüfung einer Untersuchungsanordnung zur

    Mit Beschluss vom 27. November 2019 hat der für den Bereich des Landesbeamtenrechts zuständige 3. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Beschwerde gegen den o.g. Beschluss der erkennenden Kammer vom 12. Juni 2019 (M 5 E 19.1478) ebenfalls unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zurückgewiesen (3 CE 19.1289 - juris).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), wobei im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nur die Hälfte des Wertes eines Hauptsacheverfahrens festzusetzen ist (BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 3 CE 19.1289 - juris Rn. 12).

  • VG München, 21.04.2020 - M 5 E 20.611

    Isolierte gerichtliche Angreifbarkeit einer Untersuchungsanordnung

    Mit Beschluss vom 27. November 2019 hat der für den Bereich des Landesbeamtenrechts zuständige 3. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Beschwerde gegen den o.g. Beschluss der erkennenden Kammer vom 12. Juni 2019 (M 5 E 19.1478) ebenfalls unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zurückgewiesen (3 CE 19.1289 - juris).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), wobei im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nur die Hälfte des Wertes eines Hauptsacheverfahrens festzusetzen ist (BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 3 CE 19.1289 - juris Rn. 12).

  • VG München, 28.01.2020 - M 5 E 19.5540

    Unzulässiger Antrag auf einstweilige Anordnung der Befreiung von einer

    Mit Beschluss vom 27. November 2019 hat der für den Bereich des Landesbeamtenrechts zuständige 3. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Beschwerde gegen den o.g. Beschluss der erkennenden Kammer vom 12. Juni 2019 (M 5 E 19.1478) ebenfalls unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zurückgewiesen (3 CE 19.1289 - juris).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), wobei im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nur die Hälfte des Wertes eines Hauptsacheverfahrens festzusetzen ist (BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 3 CE 19.1289 - juris Rn. 12).

  • VG München, 20.12.2021 - M 5 E 21.6166

    Unzulässiger Eilantrag gegen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Mit Beschluss vom 27. November 2019 hat der für den Bereich des Landesbeamtenrechts zuständige 3. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Beschwerde gegen den o.g. Beschluss der erkennenden Kammer vom 12. Juni 2019 (M 5 E 19.1478) ebenfalls unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zurückgewiesen (3 CE 19.1289 - juris).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), wobei im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nur die Hälfte des Wertes eines Hauptsacheverfahrens festzusetzen ist (BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 3 CE 19.1289 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 3 CE 20.1262

    Zulässigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung eines eingeleiteten

    Wenn dies für den Eilrechtsschutz gegen eine Untersuchungsanordnung (Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG) gelte, mit der in einem gestuften Verfahren das Ruhestandsversetzungsverfahren eingeleitet werde (BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 3 CE 19.1289 - juris Rn. 8), müsse dies erst recht für den Antrag gelten, das eingeleitete Ruhestandsversetzungsverfahren vorläufig einzustellen.
  • VG München, 05.05.2020 - M 5 E 19.5918

    Unzulässiger Eilantrag gegen Zurruhesetzung

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), wobei im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nur die Hälfte des Wertes eines Hauptsacheverfahrens festzusetzen ist (BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 3 CE 19.1289 - juris Rn. 12).
  • VG München, 17.04.2020 - M 5 E 19.5917

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ruhestandsversetzungsverfahrens

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), wobei im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nur die Hälfte des Wertes eines Hauptsacheverfahrens festzusetzen ist (BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 3 CE 19.1289 - juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht